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Eine Schulgemeinschaft benötigt für ein erfolgreiches und für alle erträgliches Zusammenleben bestimmte Regeln, die von den Beteiligten unbedingt eingehalten werden sollten. Diese betreffen individuelle Verhaltensweisen wie Höflichkeit, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Ordnungsliebe, aber auch die Bereitschaft, Gegenstände, Gebäude und Anlagen, die der Schulgemeinschaft auf Zeit anvertraut sind, schonend zu behandeln und ohne Schäden den Nachkommenden zu erhalten.

  1. Das Schulgebäude wird normalerweise um 7.00 Uhr geöffnet. Schüler/innen halten sich im Eingangsbereich, in der Mensa und der Aula auf. Die Unterrichtsräume sind ab 7.40 Uhr zugänglich. Pünktlichkeit bei Unterrichtsanfang und -ende sind für einen erfolgreichen Schulbetrieb notwendige Voraussetzungen. Jede/r Schüler/in sollte mindestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn und nach dem ersten Gong am Ende der Pausen bereits im Klassenzimmer anwesend sein. Die Wegezeiten beim Wechsel der Räume sollten nicht unangemessen ausgedehnt werden. Die für den Sauberkeitsdienst nach den Pausen eingeteilten Schüler/-innen verrichten diesen zügig und kehren dann unverzüglich in ihre Klassenräume zurück.
  2. Die für den Schulweg benutzten Fahrräder, Mofas und Mopeds werden aus Sicherheitsgründen auf dem gesamten Schulgelände geschoben, auf den für sie ausgewiesenen Plätzen abgestellt und gegen Diebstahl und unbefugte Benutzung hinreichend gesichert. Motorräder werden auf dem Parkplatz der Realschule abgestellt. Roller- oder Skateboardfahren auf dem Schulgelände ist verboten. Aus Platzmangel kann es Erziehungsberechtigten und Schülern nicht gestattet werden, ihre PKWs auf dem Parkplatz vor dem Schulgebäude abzustellen.
  3. Das Schulgebäude und -gelände ist allen Schülern/innen als Aufenthaltsort gleichermaßen anvertraut. Eine ordentliche Behandlung der im Gebäude befindlichen Gegenstände, das Sauberhalten des Gebäudes selbst und des Schulgeländes sollten daher für alle selbstverständlich sein. Schuldhafte und absichtlich herbeigeführte Verunreinigungen und Beschädigungen von Sachen haben Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen und entsprechende Ordnungsmaßnahmen zur Folge (Art. 86 BayEUG). Alle Schäden sind sofort der Schulleitung zu melden. Die für die Sicherheit von Personen erlassenen Vorschriften sind zu beachten.
  4. Bei Feueralarm verlassen alle Schüler/innen das Schulgebäude entsprechend dem an der Innenseite der Klassenzimmertüren angebrachten Fluchtplan. Leichtsinnig oder absichtlich ausgelöster Alarm wird geahndet.
  5. Um Energie zu sparen, sollten Fenster zum Lüften jeweils nur kurz geöffnet werden (Stoßlüftung!) und die Lichter in den Räumen beim Verlassen oder bei genügend Tageslicht ausgeschaltet werden.
  6. In den Unterrichtsräumen werden vor Unterrichtsschluss in der 6. Stunde die Stühle hochgestellt, auf dem Boden und unter den Tischen liegender Abfall wird von der Klasse entsorgt, alle Fenster werden geschlossen und die Türen vom Lehrer zugeschlossen. Auch zur Pause oder beim Verlassen des Unterrichtsraumes sind die Türen abzuschließen.
  7. Ein sauberer Schulhof, saubere Gänge und Klassenzimmer sind die Visitenkarten einer Schule und zeugen vom Verantwortungsbewusstsein aller Schüler/innen.
  8. Die Fachräume für Biologie, Chemie, Physik, Musik, Kunst, Werken, Hauswirtschaft, das Modellklassenzimmer und die Computerräume dürfen aus Sicherheitsgründen und wegen der wertvollen Geräte und Instrumente nur in Anwesenheit einer beaufsichtigenden Lehrkraft betreten werden.
  9. Schüler/innen der Klassen 5 - 12 dürfen das Schulgelände vor Unterrichtsende außer zu unterrichtlichen Zwecken nur mit Genehmigung des Direktorats verlassen. Schüler/innen der Jahrgangsstufe 11 - 12 können sich in Freistunden ohne Erlaubnis vom Schulgelände entfernen (§ 38 GSO). Eine Unterrichtsbefreiung wegen Krankheit oder Arztbesuch muss in jedem Falle von der Schulleitung schriftlich genehmigt werden. Langfristig absehbare Befreiungen sollen rechtzeitig vorher (mind. 3 Tage) beantragt werden. Die Bestätigung durch den/die Erziehungsberechtigten oder Arzt ist so bald wie möglich im Sekretariat abzugeben. Dringende Telefongespräche können vom Münzfernsprecher im Schulhaus oder vom Sekretariat aus geführt werden.
  10. Die Sport- und Schwimmhallen werden nur in dafür vorgesehener Bekleidung betreten. Die dort geltenden Vorschriften des Sachaufwandsträgers (Stadt oder Landkreis Bad Kissingen) sind zu beachten.
  11. Auf dem Schulgelände und im Schulhaus sind allen Schülern/innen das Mitbringen und der Genuss alkoholischer Getränke sowie jeder Art Drogen und das Rauchen verboten.
  12. Auf dem Schulgelände sind Schüler-Handys und sonstige digitale Speichermedien grundsätzlich auszuschalten.
  13. Der Aushang von Plakaten, Annoncen, Veranstaltungshinweisen usw. sowie die Verteilung von Druckschriften und die Durchführung von Umfragen müssen von der Schulleitung genehmigt werden.
  14. Allen Schülern/innen wird wegen Diebstahlgefahr dringend geraten, auf Gegenstände, Geldbeträge und Kleidungsstücke, die sie in die Schule mitbringen, zu achten. Beim Sportunterricht dürfen keine Geldbeträge oder Wertsachen in den Umkleideräumen gelassen werden! Die Schule, bzw. der Landkreis Bad Kissingen haftet nicht oder nur sehr bedingt bei deren Verlust, Diebstahl oder Beschädigung. Größere eingesammelte Geldbeträge sollen im Sekretariat hinterlegt werden. Sie dürfen in keinem Fall im Klassenzimmer unbeaufsichtigt gelassen werden.
  15. Alle die äußere Ordnung betreffenden Bestimmungen des BayEUG und der GSO sind auch Bestandteil der Hausordnung.